Gewährleistung

1. Gewährleistungsbedingungen 

Die Trisport AG bemüht sich, das Produkt in einwandfreier Qualität zu liefern und leistet allein Gewähr dafür, dass die Produkte bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Diese Beschaffenheit bemisst sich ausschliesslich nach den expliziten Zusicherungen auf der Webseite, der fachgerechten Montage des betroffenen Kettler-Produkts gemäß der entsprechenden Montage- und Betriebsanleitung dieses Kettler-Produkts, sowie der Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitshinweise. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln übernimmt die Trisport AG während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, die Gewährleistung für Mängelfreiheit des vom Käufer der Käuferin erworbenen Produkts. Bei Vorliegen von Mängeln wird nach freiem Ermessen der Trisport AG (a) das Produkt repariert, (b) dem Käufer ein Ersatzprodukt geliefert oder (c) dem Käufer eine Gutschrift ausgestellt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

2. Voraussetzungen und Form der Geltendmachung 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistungsleistung ist, dass die Prüfung des Mangels durch die Trisport AG oder deren Beauftragte ermöglicht wird. Diese Überprüfung und der Anspruch auf die Gewährleistung setzt die schriftliche Fehleranzeige voraus. Die Fehleranzeige muss über den Support-Dienst auf der Website (siehe Support-Button unten links) eingereicht werden: Support > Kontaktaufnahme > Technische Störung. Für die Bearbeitung benötigen wir:

  • Name des Käufers
  • Seriennummer des Gerätes
  • eine detaillierte Fehlerbeschreibung
  • eine Rechnungskopie des Warenkaufs.

Die detaillierte Fehlerbeschreibung geben Sie unter dem Punkt «Beschreibung» ab und fügen die Rechnungskopie des Warenkaufs im Anhang bei. Für die Beantragung der Gewährleistungsleistung ist eine Rechnungskopie der Warensendung wie auch der Warenkaufs notwendig, damit die Trisport AG prüfen kann, ob die Gewährleistungsfrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie wird die Trisport AG die Gewährleistungsleistung ablehnen. Ferner müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers / Verkaufsbetrieb mitteilen, sofern sich diese Daten nicht aus der Rechnungskopie ergeben sollten. Nach der Kontaktaufnahme wird Sie ein Mitarbeiter unseres Support-Teams über die weitere Vorgehensweise informieren. Sollte das Einschicken der Ware zur Überprüfung notwendig sein, ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden.

Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen erfolgt die Abwicklung für Sie in jedem Fall kosten- und frachtfrei. Das bedeutet die Trisport AG erstattet etwaige Versandkosten für den gemachten Versand gegen das Vorweisen des passenden Versandbelegs.

3. Ausschlüsse 

Ein Fitnessgerät wie auch die Accessoires sind technische Geräte welche gewisse Toleranzen in ihrer Beschaffenheit ausweisen. Dies betrifft sämtliche Abmessungen von Blechteilen wie auch von Abdeckungen. Somit sind Spaltmasse wie auch die horizontale und vertikale Ausrichtung bis zu einer Abweichung von 10 mm akzeptabel, je nach Gerät und Bauform.

Von der Gewährleistung werden die Folgen der normalen Abnutzung, unsachgemässer Behandlung durch den Käufer oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände und höhere Gewalt zurückzuführen sind, nicht erfasst.

Ergänzend ausgeschlossen der Gewährleistung sind Geräte die wie folgt genutzt werden oder wurden;

  • in einer kommerziellen Verwendung
  • für Wiederverkäufer / Weiterverkäufer (wie eBay Kleinanzeigen, Willhaben, …)
  • vermieteten Raum zu welchem mehrere Leute Zugang haben (mehr als ein Haushalt)
  • institutionellen Umgebung wie Firmen, Genossenschaften etc.
  • Ausstellungsmodelle von Verkaufsbetrieben
  • die in der Garage betrieben werden
  • an Orten die eine gewisse Feuchtigkeit aufweisen, wie zum Beispiel Balkone, Terrassen, Gartenhäuser, Lauben, Waschküchen
  • normalen Verschleiss (wie z.B.: bei Pedale, Lager, Antriebs – und Zugriemen, Seile, Fußriemen, Rollen & Sättel)
  • unsachgemässe oder Missbräuchliche Behandlung
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  • Gewaltanwendung (z. B.: Schläge)
  • Reparaturversuche in Eigenregie
  • Fehlmontage
  • Unzureichende elektronische Absicherung
  • Umwelteinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit etc.)